Liefer- und Zahlungsbedingungen
Unsere Kauf- und Lieferbedingungen gelten für alle Bestellwege (mit Ausnahme des stationären Ladengeschäftes) und werden mit jeder Bestellung anerkannt. Sämtliche Preisangaben verstehen sich inklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Versandkosten sind im Preis nicht inkludiert und betragen für Türen: € 79,-- je Lieferung (auf Palette).
1. Zahlungsbedingungen:
1.1. ANZAHLUNG
Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 1/3 der Auftragssumme zu überweisen. Bestellungen erfolgen erst nach Eingang der Anzahlung auf unserem Konto.
1.2. BARZAHLUNG
Der Restrechnungsbetrag ist bei Wahrenübergabe/Selbstabholung fällig.
1.3. VORKASSA
Der Rechnungsbetrag ist vor dem Warenversand auf unser Konto mit der Kto.Nr.: 83046751 bei der BAWAG P.S.K, BLZ: 60000 (BIC: OPSKATWW, IBAN: AT086000000083046751) zu überweisen. Für Vorkassa wird ein Skonto von 1,5 % gewährt.
1.4. NACHNAHME
Der Restrechnungsbetrag wird bei Warenübernahme durch das Beförderungsunternehmen kassiert. Die Nachnahmekosten betragen € 19,--
1.5. KREDITKARTE
Wir akzeptieren folgende Kreditkarten: Mastercard / VISA Da wir um die Sicherheit Ihrer Daten bemüht sind, werden die Kreditkartennummern nur telefonisch mittels Anruf bei der von Ihnen angegebenen Telefonnummer mündlich aufgenommen.
(Erst in kürze möglich)
2. LIEFERBEDINGUNGEN:
2.1.GENERELL
Wir liefern innerhalb Österreichs zu den genannten Kosten. Lieferungen ausserhalb Österreichs, sowie Preisinformationen darüber erfolgen auf Anfrage. Lieferzeiten betragen 2 - 3 Wochen für Standardmodelle bzw. 6 - 8 Wochen für Sondermodelle ab Bestellung. Der Liefertermin wird mittels Auftragsbestätigung mitgeteilt.
2.2.EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.
2.3.BEFÖRDERUNGSVEREINBARUNG
Lieferungen erfolgen bis Bordsteinkante durch Spedition, Paketdienst oder Post. Sämtliche Lieferungen sind transportversichert. Etwaige Transportschäden sind unbedingt am Annahmeschein zu vermerken.
2.4.ZAHLUNGSVERZUG
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Mahnspesen (für jede Mahnung € 9,- sowie kontokorrentmäßige Zinsen in Höhe von 6% pro Monat zu verrechnen. In der Folge wird ein Inkassoinstitut mit der Forderungseinziehung beauftragt. Sämtliche Kosten des Inkassoinstitutes (lt. Verordnung über Höchstsätze für Inkassoinstitute lt. Bundesgesetzblatt 141/96) gehen zu Lasten des schuldhaft in Zahlungsverzug geratenen Kunden.
2.5.ADRESSÄNDERUNG:
Diese muss sofort bekannt gegeben werden, ansonsten werden Erhebungsspesen von € 19,- pro Erhebung verrechnet.
